Weitere Entscheidung unten: VG Leipzig, 19.06.2009

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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09 (https://dejure.org/2011,13294)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.05.2011 - 4 L 175/09 (https://dejure.org/2011,13294)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 4 L 175/09 (https://dejure.org/2011,13294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Herstellungsbeitrag für eine zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung; Beitragsmaßstab; Geringfügigkeitsgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei Vorteilsbemessung i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 1 KAG LSA ist vorrangig den Unterschieden in der wahrscheinlichen Inanspruchnahme der Einrichtung Rechnung zu tragen; Vorteilsbemessung i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 1 KAG LSA anhand von Unterschieden in der wahrscheinlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Beitragsmaßstab bei einem Herstellungsbeitrag für eine zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bei Vorteilsbemessung i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 1 KAG LSA ist vorrangig den Unterschieden in der wahrscheinlichen Inanspruchnahme der Einrichtung Rechnung zu tragen; Vorteilsbemessung i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 1 KAG LSA anhand von Unterschieden in der wahrscheinlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 706
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1989 - 9 L 153/89
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
    Die Erhebung eines Beitrages zur Herstellung einer zentralen öffentlichen Einrichtung, die sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser beseitigt, darf deshalb nicht nach einem einheitlichen, nur am Maße der baulichen Nutzbarkeit ausgerichteten Maßstab - z.B. einem Vollgeschossmaßstab - erfolgen (Anschluss an OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992 - 2 L 236/91 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. März 1989 - 9 L 64/89 - und Urt. v. 23. August 1989 - 9 L 153/89 -, jeweils zit. nach JURIS).(Rn.18).

    Die von der Kanalisation abgeführte Menge Niederschlagswassers ist allein abhängig von der überbaubaren bzw. befestigten Fläche, so dass ein an der Anzahl der Vollgeschosse orientierter Beitragsmaßstab den dem Satzungsgeber insoweit eingeräumten weiten Ermessensspielraum (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 - Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, jeweils zit. nach JURIS) überschreitet (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992 - 2 L 236/91 - zu § 8 KAG SH; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. März 1989 - 9 L 64/89 - und Urt. v. 23. August 1989 - 9 L 153/89 - zu § 6 NdsKAG, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1026, 1027; so auch für einen Geschossflächenmaßstab VGH Bayern in st. Rspr. zum BayKAG; vgl. Urt. v. 2. Mai 1986 - 23 B 85 A.2116 -, NVwZ 1987, 900, 901).

    Auf einen besonderen Maßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung kann nur dann verzichtet werden, wenn die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung gemessen an den Gesamtkosten der Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) geringfügig sind, d.h. einen Anteil von 12 % nicht übersteigen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 23. August 1989, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1027 i.V.m. Rdnr. 955).

    Ein weiterer Ausnahmefall liegt dann vor, wenn die Grundstücke in dem Gebiet der beitragserhebenden Körperschaft annähernd in gleichem Verhältnis bebaute (befestigte) und unbebaute (unbefestigte) Flächen aufweisen (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 23. August 1989, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1027).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2001 - 1 L 134/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
    Es handelt sich dabei um einen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung vermittelten besonderen wirtschaftlichen Nutzen, der den objektiven Gebrauchswert des Grundstücks steigert, ohne dass es von Belang wäre, ob der Wertzuwachs konkret bezifferbar ist, sofern das Grundstück nach der Verkehrsauffassung in seinem Wert steigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 - vgl. auch Urt. v. 6. Januar 2004 - 1 L 146/03 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Da der Beitrag nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA also den durch die Inanspruchnahme bzw. die Möglichkeit der Anschlussnahme der Einrichtung vermittelten Vorteil abgelten soll, ist nach dem Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt im Anschlussbeitragsrecht bei der Vorteilsbemessung i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA vorrangig den Unterschieden in der wahrscheinlichen Inanspruchnahme der Einrichtung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, zit. nach JURIS unter Hinweis auf die Begründung zum Gesetzentwurf in LT-DrS 1/304, S. 45; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1021; vgl. auch Rdnr. 277 zum Ausbaubeitragsrecht).

    Die von der Kanalisation abgeführte Menge Niederschlagswassers ist allein abhängig von der überbaubaren bzw. befestigten Fläche, so dass ein an der Anzahl der Vollgeschosse orientierter Beitragsmaßstab den dem Satzungsgeber insoweit eingeräumten weiten Ermessensspielraum (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 - Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, jeweils zit. nach JURIS) überschreitet (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992 - 2 L 236/91 - zu § 8 KAG SH; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. März 1989 - 9 L 64/89 - und Urt. v. 23. August 1989 - 9 L 153/89 - zu § 6 NdsKAG, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1026, 1027; so auch für einen Geschossflächenmaßstab VGH Bayern in st. Rspr. zum BayKAG; vgl. Urt. v. 2. Mai 1986 - 23 B 85 A.2116 -, NVwZ 1987, 900, 901).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1992 - 2 L 236/91
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
    Die Erhebung eines Beitrages zur Herstellung einer zentralen öffentlichen Einrichtung, die sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser beseitigt, darf deshalb nicht nach einem einheitlichen, nur am Maße der baulichen Nutzbarkeit ausgerichteten Maßstab - z.B. einem Vollgeschossmaßstab - erfolgen (Anschluss an OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992 - 2 L 236/91 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. März 1989 - 9 L 64/89 - und Urt. v. 23. August 1989 - 9 L 153/89 -, jeweils zit. nach JURIS).(Rn.18).

    Die von der Kanalisation abgeführte Menge Niederschlagswassers ist allein abhängig von der überbaubaren bzw. befestigten Fläche, so dass ein an der Anzahl der Vollgeschosse orientierter Beitragsmaßstab den dem Satzungsgeber insoweit eingeräumten weiten Ermessensspielraum (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 - Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, jeweils zit. nach JURIS) überschreitet (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992 - 2 L 236/91 - zu § 8 KAG SH; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. März 1989 - 9 L 64/89 - und Urt. v. 23. August 1989 - 9 L 153/89 - zu § 6 NdsKAG, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1026, 1027; so auch für einen Geschossflächenmaßstab VGH Bayern in st. Rspr. zum BayKAG; vgl. Urt. v. 2. Mai 1986 - 23 B 85 A.2116 -, NVwZ 1987, 900, 901).

    Auf einen besonderen Maßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung kann nur dann verzichtet werden, wenn die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung gemessen an den Gesamtkosten der Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) geringfügig sind, d.h. einen Anteil von 12 % nicht übersteigen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 23. August 1989, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1027 i.V.m. Rdnr. 955).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 467/08

    Zur Bemessung eines Herstellungsbeitrages, wenn ein Grundstück im unbeplanten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
    Ein Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 KAG LSA besteht (jedenfalls) dann, wenn mit der Möglichkeit der Anschlussnahme eine grundsätzliche Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswertes und dadurch des Verkehrswertes des Grundstückes verbunden ist (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 -, v. 9. Juli 2007 - 4 O 172/07 - und v. 2. Juli 2007 - 4 L 425/06 - vgl. auch Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Die von der Kanalisation abgeführte Menge Niederschlagswassers ist allein abhängig von der überbaubaren bzw. befestigten Fläche, so dass ein an der Anzahl der Vollgeschosse orientierter Beitragsmaßstab den dem Satzungsgeber insoweit eingeräumten weiten Ermessensspielraum (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 - Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, jeweils zit. nach JURIS) überschreitet (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992 - 2 L 236/91 - zu § 8 KAG SH; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. März 1989 - 9 L 64/89 - und Urt. v. 23. August 1989 - 9 L 153/89 - zu § 6 NdsKAG, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1026, 1027; so auch für einen Geschossflächenmaßstab VGH Bayern in st. Rspr. zum BayKAG; vgl. Urt. v. 2. Mai 1986 - 23 B 85 A.2116 -, NVwZ 1987, 900, 901).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.03.1989 - 9 L 64/89
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
    Die Erhebung eines Beitrages zur Herstellung einer zentralen öffentlichen Einrichtung, die sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser beseitigt, darf deshalb nicht nach einem einheitlichen, nur am Maße der baulichen Nutzbarkeit ausgerichteten Maßstab - z.B. einem Vollgeschossmaßstab - erfolgen (Anschluss an OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992 - 2 L 236/91 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. März 1989 - 9 L 64/89 - und Urt. v. 23. August 1989 - 9 L 153/89 -, jeweils zit. nach JURIS).(Rn.18).

    Die von der Kanalisation abgeführte Menge Niederschlagswassers ist allein abhängig von der überbaubaren bzw. befestigten Fläche, so dass ein an der Anzahl der Vollgeschosse orientierter Beitragsmaßstab den dem Satzungsgeber insoweit eingeräumten weiten Ermessensspielraum (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 - Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, jeweils zit. nach JURIS) überschreitet (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992 - 2 L 236/91 - zu § 8 KAG SH; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. März 1989 - 9 L 64/89 - und Urt. v. 23. August 1989 - 9 L 153/89 - zu § 6 NdsKAG, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1026, 1027; so auch für einen Geschossflächenmaßstab VGH Bayern in st. Rspr. zum BayKAG; vgl. Urt. v. 2. Mai 1986 - 23 B 85 A.2116 -, NVwZ 1987, 900, 901).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 1 L 252/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
    Auch wenn in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. November 2004 (- 1 L 252/03 -) nicht ausdrücklich Ausführungen zum Beitragsmaßstab in der Satzung getroffen worden seien, habe sich der Senat durchaus mit dem "Kernproblem" beschäftigt und sei unausgesprochen von der Zulässigkeit eines einheitlichen Beitragsmaßstabs für die zusammengefasste öffentliche Einrichtung ausgegangen.

    Soweit der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in einem Urteil vom 4. November 2004 (- 1 L 252/03 -, zit. nach JURIS) einen Herstellungsbeitragsbescheid auf der Grundlage der Beitragssatzung des AZV "Landkreis A-Stadt" vom 13. Mai 2000 nicht beanstandet hat, lag darin keine abweichende Feststellung.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
    Denn in der Regel entspricht es nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, Abgabensatzungen "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188; Beschl. v. 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26/06 -, zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
    Denn in der Regel entspricht es nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, Abgabensatzungen "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188; Beschl. v. 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26/06 -, zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295

    Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
    Denn er wäre dann auf eine andere Einrichtung bezogen (vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 16. März 2005 - 23 BV 04.2295 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
    Insoweit ist die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung zum Abwassergebührenrecht vertretene Geringfügigkeitsgrenze (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2008 - 9 B 19/08 -, v. 27. Oktober 1998 - 8 B 137/98 - und v. 25. März 1985 - 8 B 11.84 -, jeweils zit. nach JURIS) auch im Beitragsrecht maßgeblich.
  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2007 - 4 L 425/06

    Zur Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erweiterungsbeitrag

  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2009 - 4 K 356/08

    Zur Wirksamkeit einer Abwasserabgabensatzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2007 - 4 O 172/07

    Zur Heranziehung zu einem Schmutzwasserherstellungsbeitra

  • VG Cottbus, 27.04.2010 - 6 K 197/08

    Wasseranschlussbeitrag; Rechtsverbindlichkeit der bauplanerischen Satzung

  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 137.98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 15 A 4579/97

    Rechtmäßigkeit der Vorausleistung auf einen künftig zu zahlenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2004 - 1 L 146/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1975 - II A 1347/73
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1988 - 10 C 8/87
  • VGH Bayern, 02.05.1986 - 23 B 85 A.2116
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Denn insoweit vergrößert sich mit steigender baulicher Nutzung und zu erwartendem steigenden Schmutzwasseranfall auch der Gebrauchs- und Nutzungswert eines Grundstückes (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v 5. Mai 2011 - 4 L 175/09 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der

    Es handelt sich dabei um einen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung vermittelten besonderen wirtschaftlichen Nutzen, der den objektiven Gebrauchswert des Grundstücks steigert, ohne dass es von Belang wäre, ob der Wertzuwachs konkret bezifferbar ist, sofern das Grundstück nach der Verkehrsauffassung in seinem Wert steigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, juris, Rn. 26, vom 5. Mai 2011 - 4 L 175/09 -, juris, Rn. 17, und vom 22. August 2018 - 4 K 221/15 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    d) Es entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zwar auch im Berufungsverfahren nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, Abgabensatzungen bzw. die zugrundeliegenden Kalkulationen "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. Mai 2011 - 4 L 175/09 - und Beschl. v. 2. März 2010 - 4 L 199/09 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der

    Ein Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. Mai 2011 - 4 L 175/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2152) entsteht nur bei baulich oder zumindest abwasserrechtlich vergleichbar nutzbaren Grundstücken.
  • VG Halle, 05.06.2015 - 4 A 158/14

    Unvollständige Maßstabsregelung in der Anschlussbeitragssatzung

    Der in § 4 ABAS 2012 geregelte Vollgeschossmaßstab, der dem Grunde nach in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Landes Sachsen-Anhalt als zulässiger Beitragsmaßstab im Rahmen der Schmutzwasserbeseitigung anerkannt ist (vgl. OVG LSA, Urteil vom 05. Mai 2011 - 4 L 175/09 - Juris Rn. 17 und Beschluss vom 09. Juli 2007 - 4 O 172/07 - Juris Rn. 6), ist unvollständig.

    Schließlich kann der angefochtene Beitragsbescheid auch nicht auf das vorangegangene Satzungsrecht des Rechtsvorgängers des Beklagten gestützt werden, da dieses - unstreitig - in Bezug auf die Beitragserhebung nichtig ist (OVG LSA, Urteil vom 05. Mai 2011 - 4 L 175/09 - Juris).

  • VG Halle, 11.09.2018 - 4 A 142/16

    Erhebung von Schmutzwasserherstellungsbeiträgen; Änderung im Mitgliederbestand

    Der in den §§ 5 bis 7 SBS 2002 geregelte Vollgeschossmaßstab, der dem Grunde nach in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Landes Sachsen-Anhalt als zulässiger Beitragsmaßstab im Rahmen der Schmutzwasserbeseitigung anerkannt ist (OVG LSA, Urteil vom 05. Mai 2011 - 4 L 175/09 - Juris Rn. 17 und Beschluss vom 09. Juli 2007 - 4 O 172/07 - Juris Rn. 6), ist unvollständig.
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11

    Erlass von Anschlussbeiträgen

    Denn mit der Zunahme der Grundstücksfläche sowie der Steigerung der Anzahl der (zulässigen) Vollgeschosse steigt die bauliche Nutzbarkeit und damit auch der zu erwartende Trinkwasserbedarf und Schmutzwasseranfall und somit auch der Gebrauchs- und Nutzwert eines Grundstücks (OVG LSA, Urt. v. 05.05.2011, 4 L 175/09, juris).
  • VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 178/12

    Anschlussbeitragsrecht - Belegenheit eines Grundstücks in einem

    Ein Vorteil, aus der durch die Inanspruchnahmemöglichkeit verbesserten Erschließungssituation und der damit verbundenen objektiven Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzwertes eines Grundstücks kommt jedoch nur solchen Grundstücken zu, die privatnützlich baulich oder gewerblich nutzbar oder im Außenbereich angeschlossen sind (OVG LSA, zuletzt U. v. 05.05.2011, 4 L 175/09, juris).
  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 9 B 91/12

    Beitragsrecht: Anschlussbeiträge; vorläufiger Rechtsschutz

    Der sog. Vollgeschossmaßstab ist grundsätzlich ein geeigneter Wahrscheinlichkeitsmaßstab und die vom Antragsgegner in der Satzung vorgenommene Fakturierung ist vorteilsgerecht (vgl. nur: OVG LSA, Urt. v. 05.05.2011, 4 L 175/09; VG Cottbus, Urt. v. 27.10.2011, 6 K 953/10 m. w. N.; juris).
  • VG Halle, 23.08.2012 - 4 A 159/11

    Unwirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung von 50 m

    Andere satzungsrechtliche Grundlagen, die den mit dem angegriffenen Bescheid geltend gemachten Beitragsanspruch rechtfertigen können, bestehen ebenfalls nicht, da auch das vorangegangene Satzungsrecht des Beklagten in Bezug auf die Beitragserhebung nichtig ist (OVG LSA, Urteil vom 05. Mai 2011 - 4 L 175/09 - Juris).
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 18.08.2009 - 1 B 409/09

    Gestaltungssatzung; Baueinstellungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 19. Juni 2009 - 4 L 175/09 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09

    Anhörungsrüge; vorläufiger Rechtsschutz; Beweiserhebung

    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gemäß § 152a Abs. 1 VwGO hat keinen Erfolg, weil der Senat ihren Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit seinem Beschluss über die Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 19.6.2009 - 4 L 175/09 - nicht verletzt hat.
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